ICD-10-Code: Abgerechnete GOP und Verordnungen müssen kompatibel sein
Auf Abrechnungsunterlagen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und bei Krankenhausbehandlungen sind die Behandlungsdiagnosen verschlüsselt nach dem ICD-10 anzugeben. Bei Überweisungen, Krankenhauseinweisungen, in Arztbriefen und bei der Patientendokumentation muss bei den Diagnoseangaben Klartext verwendet werden. Aus Kollegialität können in Arztbriefen und Überweisungen ICD-10-Codes zusätzlich angegeben werden.
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