Überweisungen: Art der Überweisung beachten
Seit dem Wegfall der Praxisgebühr suchen Patienten „ihren Fachgebietsarzt“ auch ohne Überweisung auf. Abgeschafft sind Überweisungen nicht. Gemäß § 24 Bundesmantelvertrag hat ein Vertragsarzt erforderliche Leistungen eines anderen Vertragsarztes per Überweisung zu veranlassen. Angiologen und phlebologisch tätige Ärzte werden relativ häufig per Überweisung von anderen Ärzten in Anspruch genommen.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.