Überweisungen: Art der Überweisung beachten

Seit dem Wegfall der Praxisgebühr suchen Patienten „ihren Fachgebietsarzt“ auch ohne Überweisung auf. Abgeschafft sind Überweisungen nicht. Gemäß § 24 Bundesmantelvertrag hat ein Vertragsarzt erforderliche Leistungen eines anderen Vertragsarztes per Überweisung zu veranlassen. Angiologen und phlebologisch tätige Ärzte werden relativ häufig per Überweisung von anderen Ärzten in Anspruch genommen.


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