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Elektroenzephalogramme (EEGs)

Zum EEG gibt es mehr zu beachten als nur die Nr. 827 GOÄ.

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Im Basis- oder Standardtarif Versicherte in der nervenärztlichen Praxis

Um nachträgliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Ärztinnen und Ärzte über einige Besonderheiten dieser Arten von privater Krankenversicherung informiert sein.

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Manchmal in der nervenärztlichen Praxis zu wenig beachtet: Nr. 4 GOÄ

Nr. 4 überschneidet sich inhaltlich mit einigen psychiatrischen Leistungen (s. Ausschlüsse neben Nr. 4). Nr. 4 ist aber auch bei somatischen Erkrankungen berechenbar. Die Nr. 835 GOÄ ist durch die Nr.…

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Duplex-Sonografien „um die Ecke“ abrechnen

Ein systematischer Fehler in der GOÄ macht die Abrechnung von Duplex-­Sonografien etwas kompliziert.

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Honorare für DiGA-Verordnung und ePA-Führung

Bei Privatpatientinnen- und patienten sind die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Führung der elektronischen Patientenakte (ePA) in der GOÄ nicht geregelt.

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Mit einer Abdingung gegen die Honorarentwertung

Die Honorare sind in der GOÄ seit 26 Jahren unverändert. Eine „Abweichende Honorarvereinbarung“ nach § 2 GOÄ (allgemein „Abdingung“ genannt) kann ein Weg sein, diesem Missstand zu begegnen.

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Voraussetzungen für ein Ausfallhonorar in der nervenärztlichen Praxis

Soll einem „No-show-Patienten“ ein Ausfallhonorar berechnet werden können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

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Abrechnungsausschlüsse „neben“ bzw. „je Sitzung“ richtig anwenden

Zu vielen Ziffern gibt es in der GOÄ Bestimmungen, dass diese nicht „neben“ anderen Ziffern oder nur einmal „je Sitzung“ berechenbar sind. Hier bestehen einige Irrtümer, die wir aufklären möchten.

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Neurologie: Höherer Faktor wegen Hygienemaske

Auch wenn die Vereinbarung der Bundesärztekammer (BÄK) mit Kostenträgern, die „Erfüllung aufwendiger Hygiene­maßnahmen“ durch Analog­ansatz der Nr. 383 GOÄ mit Faktor 2,3 (resultierend 4,02 €) zu…

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Kurzbezeichnungen von Leistungen in der Rechnung

Bei der Rechnungserstellung dürfen Leistungsbeschreibungen gekürzt werden. Doch nicht alles ist dabei erlaubt.

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Die sogenannte "Corona-Hygienepauschale" nach Nr. 383 GOÄ analog ist nicht über den 31. März 2022 hinaus verlängert worden. Es gibt jedoch eine Alternative, um die besonderen Hygieneaufwendungen zu…

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Keine Scheu vor einer „näheren Erläuterung“

Den Ansatz höherer Faktoren (über 2,3- bzw. 1,8-fach) scheuen manche Ärztinnen und Ärzte, weil sie häufig mit dem Verlangen nach einer „näheren Erläuterung“ der in der Rechnung für den höheren Faktor…

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Auslagen-Berechnung bei Privat­patientinnen und -patienten

Wir geben Hinweise zu der Frage, ob ein für die Patientin oder den Patienten verbrauchtes Material in Rechnung gestellt werden darf.

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Zuschläge A bis D und Zuschlag K 1

Für die Nrn. 1, 3, 4 und 5 bis 8 gibt es in der GOÄ „Unzeitzuschläge“, dazu noch für die Nrn. 5 bis 8 den bei Nervenärztinnen und -ärzten seltener anfallenden Zuschlag K1 bei der Untersuchung von…

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Die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (auch…

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Der Behandlungsfall in der GOÄ bei Grundleistungen

Von Nervenärzten werden häufig auch Leistungen aus dem Abschnitt B der GOÄ berechnet. Dabei ist ggf. der „Behandlungsfall“ zu beachten.

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Konsile bei stationären (Privat-)patienten

Nicht jedes Krankenhaus hat einen Nervenarzt/Neurologen, sodass ggf. ein niedergelassener Arzt konsiliarisch hinzugezogen werden muss.

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Neurologie: Testverfahren in der GOÄ

In der GOÄ sind für Testverfahren nur drei Nummern angeführt: die Nr. 855, 856 und 857. Diese entsprechen nicht der heutigen Art und Klassifikation.

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Die Bundesärztekammer hat in Absprache mit dem PKV-Verband aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens die Geltungszeit­räume der bestehenden Sonderregelungen in der GOÄ erneut bis zum…

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(Meist) Schnell gemacht, aber nicht berechnet: Konsile

Statistische Auswertungen einer großen Privat-Abrechnungsstelle zeigen, dass von Nervenärzten die Nr. 60 GOÄ (Konsil) nur in etwa 1 % der Fälle berechnet wird. Andere Fachgruppen machen das weitaus…

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Aufklärung über die Kosten einer Behandlung

Gegebenenfalls muss auch bei privat versicherten Patienten über eine Behandlung nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich aufgeklärt werden.

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„Eingehende“ Untersuchungen (Nrn. 800 und 801 GOÄ)

Manche Kostenträger stellen immer noch (oder wieder) überhöhte Forderungen zur Berechenbarkeit der Nrn. 800 und/oder 801 GOÄ.

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Neurologie: Umgang mit der „Hygienepauschale“

Die von Bundesärztekammer (BÄK), PKV und Beihilfe vereinbarte "Hygienepauschale" (oder auch „Hygienezuschlag“) ist oft nicht die beste Lösung, um die Besonderheiten bei der Leistungserbringung im…

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Neurologie: Gründe für einen höheren Faktor

Statistiken zeigen, dass relativ viele Nervenärzte immer noch auf die Berechnung von Leistungen mit höheren Faktoren verzichten, obwohl dies möglich gewesen wäre.

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Neurologie: Berichte für private Versicherungen

Anfragen privater Versicherungen nach einem „ärztlichen Bericht“ sind nicht häufig, aber lästig. „Angenehm“ ist dabei aber, dass das Honorar dafür mit der Versicherung frei vereinbart werden kann.

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Elektromyographie und Elektroneurographie

Die elektrophysiologische Diagnostik durch Elektromyographie (EMG) und Elektroneurographie (ENG) ist in der GOÄ nicht mehr zeitgemäß abgebildet.

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„Hausärztliche Koordination“ durch den Nervenarzt

Die Nr. 15 GOÄ wird oft „hausärztliche Koordination“ genannt und kann auch von Nervenärzten berechnet werden. Dabei gibt es einiges zu beachten.

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Prävention als IGeL beim Nervenarzt

Bei der Frage, welche schwerwiegenden und zumeist plötzlich eintretenden Erkrankungen am meisten gefürchtet sind, werden an erster Stelle Herzinfarkt und Schlaganfall genannt. Unter diesem Aspekt…

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Abrechnung von EEGs

Welche Leistungen sind gegenüber dem EEG eigenständig berechenbar und wann ist der Ansatz eines höheren Faktors berechtigt?

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Nr. 2 GOÄ wird öfter gemacht als berechnet

In manchen nervenärztlichen Praxen zeigt sich, dass die Nr. 2 GOÄ zu selten, manchmal sogar gar nicht berechnet wird.

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Nr. 808: Sind daneben Gutachten berechenbar?

Angesichts des meist erheblichen Zeitaufwands ist das Honorar für Nr. 808 GOÄ unangemessen niedrig. Die zusätzliche Berechnung einer Gutachtengebühr (Nr. 80 oder 85) ist schwierig durchzusetzen

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Privat – aber eingeschränkt versichert

2016 waren etwa 47.300 Personen im Standardtarif und etwa 30.300 im Basistarif versichert. Sie sind Privatpatienten, jedoch sollten einige Besonder­heiten beachtet werden.

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Neurologie: Was gilt als „wissenschaftlich anerkannt“?

Bei Behandlungen privat versicherter Patienten lehnen Versicherungen und Beihilfen manchmal die Erstattung ab, weil die Behandlungsmethoden nicht „wissenschaftlich anerkannt“ seien.

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Neurologie: Nr. 34 GOÄ Wehren Sie sich gegen routinemäßige Einwände

Einige private Kostenträger erheben gegen die Berechnung der Nr. 34 GOÄ routinemäßig den Einwand, bei der vorliegenden Erkrankung sei Nr. 34 GOÄ nicht berechenbar.

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Duplex-Sonografien optimal abrechnen

In der GOÄ gibt es sachlich unsinnige Ausschlüsse zu den für Duplex-Sonografien vorgesehenen Zuschlägen. Eine korrekte Abrechnung ist aber möglich und durchaus attraktiv.

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Minderungspflicht nach § 6a GOÄ

Auch niedergelassene Ärzte können von der Minderungspflicht nach § 6a betroffen sein. Dabei gilt es aber, genau hinzusehen, ob das auch wirklich zutrifft.

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Nr. 801 GOÄ – wie oft und was daneben?

Zu psychiatrischen Untersuchungen nach Nr. 801 GOÄ gibt es immer wieder Einwände von Kostenträgern, vor allem bezogen auf die Häufigkeit der Abrechnung und daneben berechneter Ziffern.

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Begleitung eines Patienten in die Klinik

Muss ein Patient in die Klinik begleitet werden, gibt es dafür in der GOÄ verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten, die gegeneinander abzuwägen sind.

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Bei „Heimbesuchen“ des Neurologen genau hinsehen

Zur optimalen Abrechnung von Patientenbesuchen in Alten- und Pflegeheimen sollte man die Unterschiede der Nrn. 48, 50 und 51 GOÄ beachten.

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Eingeschränkt versicherter Patient: Muss der Neurologe sich danach richten?

Bei Patienten mit in der Erstattung eingeschränkten Versicherungstarifen muss der Nervenarzt sich gegebenenfalls in seiner Abrechnung darauf ­einstellen.

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Neben Nr. 26 GOÄ berechenbare Leistungen

Neben der Nr. 26 GOÄ sind weitere Leistungen berechenbar.

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Für von privaten Versicherungen erbetene Berichte kann man ein Honorar frei vereinbaren.

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