Suchtbehandlung: Abgrenzung GKV versus IGeL
Entwöhnungen von Abhängigen sind überwiegend nicht zu Lasten der GKV berechnungsfähig, ausgenommen Substitutionsbehandlungen bei Opiatabhängigen. Bei alltäglichen Abhängigkeiten wie Nikotin-, Spiel-,…
[ Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein. ]