Schweregradzuschläge im Notdienst nicht vergessen!
Grundsätzlich sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, an dem von der KV organisierten Notfalldienst teilzunehmen. Dabei wird häufig nicht beachtet, dass bei bestimmten, zumeist schweren Krankheitsbildern Zuschläge zu den im organisierten Notfalldienst berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen (GOP) berechnet werden können.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.