Leistungen nach den Nrn. 1 und 5 zählen zu den häufig berechneten Leistungen. Auch wenn sie nicht besonders hoch bewertet sind, lohnt es sich, die Steigerungsmöglichkeiten zu beachten.
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Hausbesuch durch MFA: Das ist nicht nur Nr. 52 GOÄ!
Neben der Nr. 52 GOÄ sind delegierte und ggf. auch persönlich durch die Ärztin oder den Arzt erbrachte Leistungen berechnungsfähig, ggf. auch der Zuschlag E.
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So vereinbaren Sie ein Ausfallhonorar ordnungsgemäß
Zu vereinbarten Terminen nicht erscheinende Patientinnen und Patienten sind ein großes Ärgernis. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Position der Ärztinnen und Ärzte zur Vereinbarung eines…
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Nr. 2440 analog bei Lasertherapie nicht ohne Zuschlag!
In einem GOÄ-Ratgeber wird die Berechnung des Zuschlags Nr. 444 GOÄ bei Analogabrechnung der Lasertherapie mit der Nr. 2440 analog abgelehnt. Doch: Lassen Sie sich nicht beirren.
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Erörterungen in der Hautarztpraxis
Abrechnungsstatistiken zeigen, dass die Nr. 34 GOÄ (Erörterung) von Hautärztinnen und -ärzten relativ selten berechnet wird. Das mag am Zeitaufwand (mindestens 20 Minuten) liegen, aber auch an den…
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Honorarvereinbarung und Minderungspflicht
In der Ausgabe 6/2022 hatten wir über die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung nach § 2 der GOÄ informiert. Dazu gab es Fragen.
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Verbände nach Nr. 200 GOÄ
Die Nr. 200 GOÄ ist eine bei Dermatologinnen und Dermatologen häufigere Leistung. Auch bei ihr kann die Abrechnung ggf. optimiert werden.
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Behandlung sekundär heilender Wunden
Sekundär heilende Wunden sind in der hautärztlichen Praxis relativ häufig. Zur Abrechnung nach der GOÄ gibt es nicht nur die Nr. 2006.
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Dermatologie: Konsil – schnell gemacht und dann vergessen
Das Konsil ist in der GOÄ eine Leistung mit wenigen Anforderungen. Wenn man es macht, sollte man es auch berechnen.
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Dermatologie: Konsil – schnell gemacht und dann vergessen
Das Konsil ist in der GOÄ eine Leistung mit wenigen Anforderungen. Wenn man es macht, sollte man es auch berechnen.
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Honorarvereinbarung bei Anfragen privater Versicherungen
Honorare können nur frei vereinbart werden, wenn die private Versicherung selbst Auftraggeber ist. Gegenüber Patientinnen und Patienten ist man an die GOÄ gebunden; andere Bereiche, beispielsweise…
Die sogenannte "Corona-Hygienepauschale" nach Nr. 383 GOÄ analog ist nicht über den 31. März 2022 hinaus verlängert worden. Es gibt jedoch eine Alternative, um die besonderen Hygieneaufwendungen zu…
Die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (auch…
Der Ansatz der Nr. 2381 GOÄ (einfache Hautlappenplastik) neben der Nr. 2404 GOÄ (Exzision einer großen Geschwulst) ist ein „Dauerbrenner“ in der Auseinandersetzung mit Kostenträgern.
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Operation gemäß EBM: Miniatureingriffe gehören auch dazu
Unter einer Operation wird im alltäglichen Sprachgebrauch in der Regel verstanden, dass ein Arzt mit einem mehr oder minder großen Schnitt Körpergewebe eröffnet. Im EBM ist die Definition für…
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Allergiediagnostik in der GOÄ
Nach GOÄ sind die weitaus meisten der im Rahmen der Allergiediagnostik erbrachten Leistungen eigenständig berechenbar.
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Dermatologie: Der höhere Faktor bei Post B-Versicherten
Bei „Post-B“-Patienten ist ärgerlich, dass eine Rechnungsstellung mit den von der Versicherung vorgegebenen „Erstattungshöchstgrenzen“ erwartet wird. Dabei können die Höchstgrenzen ggf. auch…
Die Bundesärztekammer hat in Absprache mit dem PKV-Verband aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens die Geltungszeiträume der bestehenden Sonderregelungen in der GOÄ erneut bis zum…
Für die Nrn. 1, 3, 4 und 5 bis 8 gibt es in der GOÄ „Unzeitzuschläge“, dazu noch für die Nrn. 5 bis 8 den Zuschlag K1 bei Untersuchungen von Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
Bei der Abrechnung einer Leistung mit höherem Faktor muss dafür eine Begründung in der Rechnung angegeben werden. Auch dabei kann man so vorgehen, dass…
Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen
In Heft 26 des Deutschen Ärzteblatts vom 26.06.2020 wurden Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zu telemedizinischen Leistungen wie der Videosprechstunde veröffentlicht. Tipps für Ärzte…
Die GOÄ erlaubt ausdrücklich auch den Ansatz höherer Faktoren als 3,5-fach. Die „Spielregeln“ dazu finden sich im § 2 der GOÄ („Abweichende Vereinbarung“).
Die Frage, ob ein bei ärztlichen Leistungen eingesetztes Material als Auslage berechenbar ist oder nicht, kann man unter Anwendung der „Spielregeln“ der GOÄ selbst beantworten.
Orthopädie: Umgang mit dem „Hygienezuschlag“ während Corona
Der von Bundesärztekammer (BÄK), PKV und Beihilfe vereinbarte „Hygienezuschlag“ ist oft nicht die beste Lösung, um die Besonderheiten bei der Leistungserbringung im Zusammenhang mit COVID-19 zu…
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Nicht immer Honorarrückzahlung bei ungenügender wirtschaftlicher Aufklärung
Patienten müssen nicht nur medizinisch, sondern ggf. auch wirtschaftlich aufgeklärt werden. Eine Unterlassung führt nicht unbedingt zur Honorarrückzahlung.
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Hautkrebsfrüherkennung in der GOÄ
Während im EBM (unerfreuliche) Änderungen der Untersuchung auf Hautkrebs geschehen, ist die Abrechnung in der GOÄ unverändert. Die Möglichkeiten sind begrenzt, zudem werden sie noch durch falsche…
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Sonographische Gefäßdiagnostik
In der Dermatologie findet vor allem die doppler- und duplexsonographische Untersuchung bei Venenerkrankungen Anwendung.
Bei der Berechnung von Leistungen mit höherem Faktor (über 2,3- bzw. 1,8-fach) können Kostenträger den Arzt mit einer „näheren Erläuterung“ konfrontieren, insbesondere Beihilfen verfahren…
Manche Kostenträger versuchen Ärzten mit überzogenen, formalen Einwänden zur Rechnungsstellung die Analogabrechnung zu verleiden.
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Photodynamische Therapie und Diagnostik
Die Privatabrechnung photodynamischer Therapie und Diagnostik richtet sich im Wesentlichen nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer.
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GOÄ-Tipp aus HAUT 3/2019 |
Zuschläge A bis K1
Die „Unzeitzuschläge“ A bis K1 der GOÄ können auch beim niedergelassenen Hautarzt zum Ansatz kommen.
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Privatpatienten mit besonderen Versicherungstarifen
Bei Patienten, die im Basis- oder Standardtarif versichert sind, gibt es Besonderheiten zu beachten.
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GOÄ-Tipp aus HAUT 2/19 |
Berechnung von Sachkosten
Mit den GOÄ-Honoraren sind Praxiskosten abgegolten. Ob darüber hinaus ein verwendetes Material als „Auslage“ zusätzlich berechnet werden kann, lässt sich relativ einfach selbst prüfen.
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Terminvereinbarung oder Beratung?
Die Unterscheidung zwischen einer (nicht berechenbaren) Terminvereinbarung von einer (berechenbaren) Beratung sollte man genau vornehmen, um gegebenenfalls kein Honorar zu verschenken.
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GOÄ-Tipp aus HAUT 1/2019 |
Konsile nicht nur machen, sondern auch berechnen!
Konsile nach Nr. 60 GOÄ werden von manchen Hautärzten zu häufig berechnet, von anderen überhaupt nicht.
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Spezifisch allergologisches Labor berechnen
Laborleistungen im Zusammenhang mit einer Allergiediagnostik sind in der Laborgemeinschaft, aber auch in der hautärztlichen Praxis möglich und berechenbar.
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GOÄ-Tipp aus HAUT 6/18 |
Hautkrebsscreening: Nicht durch falsche Aussagen irritieren lassen!
Wenn in einer Sitzung die Nrn. 612 analog für eine Video-Dermatoskopie und 750 (für die Untersuchung mit konventionellem Dermatoskop) berechnet werden, lehnen Kostenträger das häufig ab.
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Hyposensibilisierung optimal abrechnen
Bei der Abrechnung der Hyposensibilisierung kann es sich positiv auf das Honorar auswirken, genauer auf die GOÄ-Bestimmungen zu schauen.
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GOÄ-Tipp aus HAUT 5/18 |
Inanspruchnahme zur „Unzeit“ in der GOÄ
In der GOÄ gibt es spezifische Zuschläge, aber auch ggf. die Möglichkeit der Faktorerhöhung. Die spezifischen Zuschläge sind in der GOÄ die „Nrn.“ A bis K1 und E bis K2. Bei niedergelassenen…
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Dermatologie: Zeitangaben in GOÄ-Rechnungen
In der GOÄ gibt es Zeitangaben, die bei der Rechnungsstellung verpflichtend anzuführen sind. Darüber hinaus macht es manchmal auch Sinn, zur Vermeidung von Nachfragen und Einwänden, nicht geforderte…
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HAUT Archiv ab 2018 |
Zeitbezogene Abrechnungsausschlüsse in der GOÄ
In der GOÄ beziehen sich viele Abrechnungsbestimmungen auf „nicht neben“ oder „je Sitzung“ oder auf die „Inanspruchnahme“ des Arztes. Das allein zu beachten, reicht aber nicht.
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HAUT Archiv ab 2018 |
Dermatologie: Nr. 34 GOÄ Darüber entscheidet nicht der Kostenträger
Manche privaten Kostenträger (PKV, Beihilfe) monieren die Berechnung der Nr. 34 GOÄ mit Standardschreiben: Die Diagnose zeige keinen Bezug zu einer lebensbedrohenden oder nachhaltig lebensverändernden…
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HAUT Archiv ab 2018 |
Beratungen ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt
Ein weit verbreiterter Irrtum ist, dass Beratungsleistungen in der GOÄ nur dann berechnet werden dürfen, wenn ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt zugrunde lag.
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HAUT Archiv ab 2018 |
Berechnung von Kopierkosten
Wenn Patienten oder von ihnen Beauftragte (z. B. Versicherungen, Rechtsanwälte) Kopien von Behandlungsunterlagen verlangen, sind die Kopierkosten berechenbar.
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Ausfallhonorar: schwierig, aber möglich
Wenn Patienten zu vereinbarten Terminen nicht erscheinen, stellt sich immer wieder die Frage, ob dem Arzt eine Entschädigung (ein „Ausfallhonorar“) zusteht.
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Abrechnung der Nr. 2381 neben Nr. 2404
Die Berechnung der Nr. 2381 GOÄ (einfache Hautlappenplastik) neben der Nr. 2404 GOÄ (Exzision einer großen Geschwulst) wird oft moniert.
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Wirtschaftliche Aufklärungspflicht: Da kommt was auf Sie zu ...
Der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht muss man schon jetzt nachkommen. In der Praxis gibt es hier bisher nur selten Konflikte. Künftig könnte sich das ändern.