Die „Unzeitzuschläge“ A bis D und Zuschlag K1
Für die Nrn. 1, 3, 4 und 5 bis 8 gibt es in der GOÄ „Unzeitzuschläge“, dazu noch für die Nrn. 5 bis 8 den Zuschlag K1 bei Untersuchungen von Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
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