IGeL

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IGeL: Keine Gefälligkeitsatteste

Atteste werden auch von phlebologisch und angiologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten erbeten. Häufig wird erwartet, dass Atteste kostenlos erstellt werden bzw. als GKV-Leistungen abzurechnen sind.

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Auch in angiologischen Praxen kann die Erbringung von Speziallaborleistungen indiziert sein. Für die Abrechnung von Speziallaborleistungen aus den Abschnitten MIII und MIV der GOÄ gelten bei IGeL und…

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IGeL mit höheren Gebührensätzen berechnen

Auch von Angiologinnen und Angiologen sowie Phlebologinnen und Phlebologen werden im Zusammenhang mit IGeL Leistungen erbracht, bei denen mit dem gemäß der GOÄ höchstmöglichen Steigerungsfaktor kein…

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Gefäßmedizin: IGeL-Monitor der Krankenkassen

Mit dem im Internet veröffentlichten IGeL-Monitor informieren die gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ihre Versicherten über die in Vertragsarztpraxen…

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Häufige Fragen zu Selbstzahlerleistungen

Obwohl individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) seit mehr als 20 Jahren in Vertragsarztpraxen angeboten werden, ergeben sich immer wieder Fragen zur korrekten Erbringung und Abrechnung.

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Teleangiektasien: Entfernen mit IGeL

Besenreiser in sichtbaren Hautarealen werden als kosmetisch störend empfunden, insbesondere im Gesicht und an den Beinen und hier besonders von Frauen. Der Wunsch, die störenden Teleangiektasien…