Gewerbesteuerliche Risiken in der Arztpraxis und wie sie vermieden werden können
Ärzte erzielen mit ihrer heilberuflichen Tätigkeit grundsätzlich freiberufliche Einkünfte, unabhängig davon, ob sie ihre Praxis alleine führen oder aber im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig sind. Der entscheidende Unterschied zu gewerblichen Einkünften besteht im Wesentlichen darin, dass freiberufliche Einkünfte nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Möchte der Arzt Zusatzeinkünfte erzielen, z. B. durch den Verkauf von Gesundheitsprodukten, Erhöhung der Einnahmen durch angestelltes Fachpersonal oder Generieren von Synergie-Effekten durch die gemeinsame Nutzung von (teuren) medizinischen Geräten, muss er auf einige Besonderheiten achten. Ansonsten kann es bei Betriebsprüfungen…
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