Hinweise von KVen und Ärztekammern
Ob, wann und in welchem Umfang welche Leistungen als IGeL angeboten werden dürfen, wird kontrovers erörtert. Die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben gemeinsam dazu Anweisungen erarbeitet und veröffentlicht.
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