Beratungen zu IGeL: Kein Honorar verschenken

Jeder Gynäkologe kennt das: Patientinnen kommen zur Krebsvorsorge oder wegen einer Behandlung in die Praxis und bitten bei dieser Gelegenheit um Beratungen zu Leistungen, die nicht zu Lasten der GKV erbracht werden können. Zumeist wird um Auskünfte zu kosmetischen Operationen, vorwiegend zu Mammaplastiken gebeten. Die meisten Ärzte kommen dem Auskunftsbegehren der Patientinnen nach, oft aber ohne für derartige Beratungen ein Honorar zu verlangen. 


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung