Akupunktur in der Schwangerschaft und zur Geburtsvorbereitung

Akupunkturbehandlungen sind nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke, die seit mindestens sechs Monaten bestehen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen berechnungsfähig. Damit müssen Akupunkturbehandlungen bei Gynäkologen durchweg als IGeL berechnet werden.


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