Kindergeld in der Facharztausbildung: Eltern verlieren ihren Anspruch

Eltern von Medizinstudierenden bekommen kein Kindergeld mehr, wenn der Nachwuchs nach dem Medizinstudium in einer Klinik seine Facharztqualifikation erlangen will.

Eltern bekommen Kindergeld auch für ihre volljährigen Kinder, wenn die Kinder noch nicht 25 Jahre alt sind und sich in einer Ausbildung befinden. Medizinstudierende erfüllen diese Vorgaben in der Regel. Hat das Kind sein Studium allerdings bereits abgeschlossen, sind die Eltern nicht mehr zum Kindergeld berechtigt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn der Nachwuchs eine weitere Ausbildung nach dem Erststudium absolviert. Entscheidend ist dann, dass die Weiterbildung zeitlich und inhaltlich auf das Erststudium abgestimmt ist. Sie muss dazu dienen, das angestrebte Berufsziel zu erlangen. Dazu entschied der Bundesfinanzhof (BFH) zuletzt einen Fall: Eine Medizinstudentin begann nach Abschluss ihres Studiums ihre Facharztausbildung zur Kinderärztin. Für diese Zeit beantragte die Mutter weiterhin Kindergeld. Das Finanzamt lehnte den Antrag jedoch ab, weil das Studium erfolgreich abgeschlossen war. Die Tochter befände sich nicht mehr in einer Ausbildung.

Facharztvorbereitung keine Ausbildung

Genauso wie die Richter im finanzgerichtlichen Vorverfahren, gewährt der BFH mit Urteil vom 22.09.2022 den Eltern der Medizinstudentin für die Zeit der Facharztausbildung kein Kindergeld mehr (III R 40/21). Die Zuwendung kann es für die Zeit der Facharztausbildung nur dann geben, wenn der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht. Bei einem Dienstverhältnis liegt der Verdacht nahe, dass man eher Geld verdienen möchte. Folgende Kriterien sprachen gegen den Ausbildungscharakter:

  • Nur einmal pro Jahr sollte es ein Entwicklungsgespräch zwischen dem anleitenden Arzt und der Tochter geben.
  • In den 60 Monaten Ausbildungszeit waren nur 80 Stunden Weiterbildung in Kursen eingeplant.

Es gab keine konkreten Angaben zum zeitlichen Umfang und zur Ausgestaltung der Anleitung in der Weiterbildungsordnung. „Kinder können damit nach ihrem Medizinstudium nur bis zum Bestehen der ärztlichen Prüfung Kindergeld bekommen. Die Weiterbildung zum Facharzt rückt in den Hintergrund“, so Rainer Tüchert, Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen, Coburg.

Quelle: ECOVIS Webservice GmbH

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