Honorarvereinbarung bei Anfragen privater Versicherungen

Honorare können nur frei vereinbart werden, wenn die private Versicherung selbst Auftraggeber ist. Gegenüber Patientinnen und Patienten ist man an die GOÄ gebunden; andere Bereiche, beispielsweise Leistungen für die GKV, Behörden oder Gerichte unterliegen den dafür zutreffenden Regelungen.


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