Hyposensibilisierungsbehandlung

In der GOÄ können zur Hyposensibilisierungsbehandlung (Nr. 263) zusätzliche Leistungen berechnet werden. Es kann aber auch günstiger sein, auf die Berechnung der Nr. 263 zu verzichten.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung