Dermatologie: Zeitangaben in GOÄ-Rechnungen

In der GOÄ gibt es Zeitangaben, die bei der Rechnungsstellung verpflichtend anzuführen sind. Darüber hinaus macht es manchmal auch Sinn, zur Vermeidung von Nachfragen und Einwänden, nicht geforderte Zeitangaben in der Rechnung anzuführen.


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