Erörterungen in der Hautarztpraxis

Abrechnungsstatistiken zeigen, dass die Nr. 34 GOÄ (Erörterung) von Hautärztinnen und -ärzten relativ selten berechnet wird. Das mag am Zeitaufwand (mindestens 20 Minuten) liegen, aber auch an den schlechten Erfahrungen mit Widersprüchen von Kostenträgern.


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