Verbände: Nur bei bestimmten Konstellationen berechnungsfähig
Mit den verschiedenen Änderungen des EBM wurden Verbände nahezu ausnahmslos den Quartalspauschalen, zugeordnet – für hausärztliche Praxen den Versichertenpauschalen – und sind nicht gesondert berechnungsfähig. In jeder Hausarztpraxis werden Verbände angelegt oder entfernt. Unter welchen Umständen besteht eine Berechnungsmöglichkeit?
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