Infusionen nach der GOÄ berechnen

In der hausärztlichen Praxis kommen vor allem intravenöse Infusionen nach den Nrn. 271 und 272 zur Abrechnung, zusätzlich ggf. die Nr. 261.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung