Arzt-Patienten-Kontakt: Wann persönlich, wann nicht persönlich?

In den Leistungsbeschreibungen zahlreicher Gebührenordnungspositionen (GOP) ist festgelegt, ob ein (oder mehrere) persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) oder kein persönlicher APK obligate Abrechnungsvoraussetzung ist.

 


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