Verordnung von DiGA – so wird abgerechnet
Nach Aufnahme der ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in das Verzeichnis der DiGA durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 1. Oktober 2020 wurden zum 1. Januar 2021 die ersten Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen, die GOP 01470 und 01471. Mit Wirkung ab dem 1. August 2021 wurde dann als Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) eine Vereinbarung über die Vergütung von vorläufig in das Verzeichnis aufgenommenen DiGA geschlossen.
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