Dokumentation der Psychosomatik-Positionen wird verstärkt geprüft

Mehr als die Hälfte der Vertragsärztinnen und -ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs hat die KV-Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) der psychosomatischen Grundversorgung (35100 und 35110). Aufgrund der deutlichen Zunahme der Abrechnung dieser GOP prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zunehmend, ob korrekt dokumentiert wurde.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung