Dokumentation der Psychosomatik-Positionen wird verstärkt geprüft
Mehr als die Hälfte der Vertragsärztinnen und -ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs hat die KV-Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) der psychosomatischen Grundversorgung (35100 und 35110). Aufgrund der deutlichen Zunahme der Abrechnung dieser GOP prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zunehmend, ob korrekt dokumentiert wurde.
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