Gebührenordnungspositionen für spezielle Hausbesuche

Hausbesuche nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01411, 01412, 01413 und 01415 beinhalten Abrechnungsvoraussetzungen, die häufig nicht korrekt ausgelegt werden. Während die Abrechnungsmodalitäten von „Routine­besuchen“ nach GOP 01410 keine Probleme bereiten, sind bei Besuchen nach den GOP 01411, 01412, 01413 und 01415 die Details in den Leistungs­beschreibungen penibel zu beachten.


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