Psychosomatik bei Erörterungen einbeziehen
Für die Berechnung von Erörterungen stehen Hausärztinnen und Hausärzten die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03230 und 35100/35110 zur Verfügung. Mehr als die Hälfte aller Hausärztinnen und Hausärzte hat die Genehmigung zur Abrechnung der Psychosomatikpositionen 35100 und 35110.
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