Leistungen, die erbracht, aber nicht vergütet werden
In Kapitel II des EBM mit den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01100 bis 02520 sind arztgruppenübergreifende allgemeine GOP gelistet, die grundsätzlich von allen Fachgruppen abgerechnet werden können. Eine Reihe der GOP in dieser Auflistung sind allerdings definierten Arztgruppen vorbehalten.
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