Leistungen bei Herzschwäche nur indirekt berechnungsfähig
Mehr als zwei Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland sind mit einer Herzinsuffizienz in ärztlicher Behandlung. Hausärztinnen und -ärzte sind regelmäßig in die Behandlung eingebunden. Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
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