Leistungen bei Herzschwäche nur indirekt berechnungsfähig

Mehr als zwei Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland sind mit einer Herzinsuffizienz in ärztlicher Behandlung. Hausärztinnen und -ärzte sind regel­mäßig in die Behandlung eingebunden. Was ist bei der Abrechnung zu beachten?


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