Abrechnungsausschlüsse „neben“ bzw. „je Sitzung“ richtig anwenden
Zu vielen Ziffern gibt es in der GOÄ Bestimmungen, dass diese nicht „neben“ anderen Ziffern oder nur einmal „je Sitzung“ berechenbar sind. Hier bestehen einige Irrtümer, die wir aufklären möchten.
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