Honorare für DiGA-Verordnung und ePA-Führung

Bei Privatpatientinnen- und patienten sind die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Führung der elektronischen Patientenakte (ePA) in der GOÄ nicht geregelt.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung