Arztgruppenübergreifende Gebührenordnungs­positionen

In Kapitel 1 des EBM sind unabhängig von der Arztgruppenbezeichnung berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen (GOP) verzeichnet. Die Auswertung der Abrechnungen zeigt, dass die GOP dieses Kapitels häufig nicht beachtet werden oder dass deren Abrechnungsmodalitäten nicht bekannt sind.


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