Eckpunkte der EBM-Reform ab 1. April
Der Bewertungsausschuss hatte die Vorgabe, die Bewertung der Leistungen auf aktueller betriebswirtschaftlicher Basis vorzunehmen und die Bewertungen der Leistungen mit einem hohen technischen Leistungsanteil zu aktualisieren sowie die Gebührenordnungspositionen (GOP) für Erörterungsleistungen anzupassen.
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