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Therapie des Crossenrezidives

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H. P. Steffen
Das Crossenrezidiv war über viele Jahrzehnte bezüglich Ätiologie und Pathoge­nese ein Rezidiv nach konventioneller chirurgischer Therapie, nach Crossektomie mit meist simultan durchgeführter Strippingoperation der Vena saphena magna (VSM) oder der Vena saphena parva (VSP). Mit der Etablierung alternativer thermischer und nicht-thermischer Therapieverfahren, die ebenso zu Crossenrezidiven führen, ist die Therapie des Rezidivs nicht mehr ausschließlich konventionell-chirurgisch, sondern entsprechend den Therapieverfahren auch thermisch und nicht-thermisch möglich. Unterteilt werden Crossenrezidive in duplexsonographisch erkennbare und klinische Rezidive; die klinischen Rezidive sind als therapiebedürftig anzusehen (1). Lokalisiert werden sie vornehmlich am saphenofemoralen und am saphenopoplitealen Übergang. Klinische Relevanz erlangen sie meist mit einer Verzögerung von sieben bis acht Jahren nach Erstbehandlung (2, 3).

3 CME-Punkte

Der WPV. Verlag fühlt sich der Regeltreue verbunden. Dementsprechend stellen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Empfehlungen und Richtlinien der Bundesärztekammer sowie die Kodizes zur Transparenz und der Offenlegung von Interessenkonflikten den verbindlichen Standard bei der Organisation, der Durchführung und der Veröffentlichung von Fortbildungsmaßnahmen dar.


Wenn Sie online teilnehmen, werden Ihre Punkte direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer gemeldet.

www.der-niedergelassene-arzt.de bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Fortbildungspunkte im Rahmen der Fortbildungverpflichtung zu erwerben, wie sie das GKV-Modernisierungsgesetz den Vertragsärzten und seit dem 1. Januar 2006 auch den im Krankenhaus tätigen Fachärzten vorschreibt.

Jede Online-Fortbildung besteht aus einem Artikel und einer Lernerfolgskontrolle mit 10 Fragen. Sie können bis zu 3 cme-Punkte erhalten.

Ihre Punkte werden direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer gemeldet.  Bis zur Gutschrift bei Ihrer Landesärztekammer kann es 3-4 Wochen dauern, darauf haben wir keinen Einfluss.

Wir stellen jede Fortbildung online, sobald die Zertifizierung vorliegt. In manchen Fällen erhalten wir die Zertifizierung erst einige Zeit nach dem Erscheinen des gedruckten Heftes. In diesem Fall besuchen Sie bitte die Seite später erneut.  

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungssatzung/ -ordnung einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Fortbildungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorschreibt. Stellenweise werden seitens der zuständigen Institutionen stichprobenartige Kontrollen der Punktekonten durchgeführt – daher können Sie im Einzelfall aufgefordert werden, Fortbildungszertifikate zu Überprüfungszwecken einzureichen.  Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend darum bitten, Fortbildungszertifikate mindestens ein Jahr nach Abschluss des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes persönlich aufzubewahren. Als Fortbildungsanbieter übermitteln wir lediglich die Daten über Ihre erfolgreiche Teilnahme elektronisch an die zuständige Ärztekammer und können Ihnen leider kein Zertifikat ausstellen.

Für Teilnehmer aus Österreich: E-Learning-Fortbildungen aus Deutschland sind 1:1 für das österreichische DFP (Diplom-Fortbildungsprogramm) anrechenbar.


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Durch eine technische Umstellung werden Ihre Fortbildungsteilnahmen bis Januar 2018 leider nicht mehr angezeigt. Die Fortbildungen können Sie bei Ihrer Ärztekammer einsehen.

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