Liposuktion – aktuelle Rechtslage

M. Abdel-Hamid

Das Krankheitsbild Lipödem (ICD 10 Katalog: E88.20 bis E88.22) betrifft bekanntlich viele Frauen aller Altersstufen. Die Leiden sind dabei groß und viele Ärzte treffen die Einschätzung, dass nur eine Liposuktion ein angemessenes Mittel zur dauerhaften Behandlung des Lipödems darstellt. Trotzdem weigern sich Krankenkassen und Krankenversicherer in der Regel vehement dagegen, die operative Behandlung zu bewilligen. Solche Ablehnungen können gerichtlich angegriffen werden. Die Frage stellt sich, inwieweit ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.


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