5 Konstellationen, bei denen Hausbesuche problematisch sind
Gemäß § 17 Abs. 6 Bundesmantelvertrag (BMV) ist die Besuchsbehandlung grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes und somit auch der Kinderärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich. Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs müssen Hausbesuche nur dann wahrnehmen, wenn eine entsprechende fachliche konsiliarische Beratung oder Behandlung im Rahmen des jeweiligen Fachgebiets erforderlich ist.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.