5 Konstellationen, bei denen Hausbesuche problematisch sind

Gemäß § 17 Abs. 6 Bundesmantelvertrag (BMV) ist die Besuchsbehandlung grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes und somit auch der Kinderärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich. Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs müssen Hausbesuche nur dann wahrnehmen, wenn eine entsprechende fachliche konsiliarische Beratung oder Behandlung im Rahmen des jeweiligen Fachgebiets erforderlich ist.


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