7 Vorgaben, die Sie bei der IGeL-Liquidation beachten sollten

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen durch Umfragen festgestellt haben, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mehr oder weniger regelmäßig pauschal liquidieren. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte erbringen im Vergleich zu anderen Facharztgruppen relativ wenig IGeL und liquidieren diese häufig pauschal, insbesondere wenn es sich um geringfügige Selbstzahlerleistungen handelt. Die Vorgaben der GOÄ sind auch bei der Liquidation von IGeL verpflichtend.


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