Abrechnung der Versichertenpauschale bei Vorsorgeuntersuchungen

Bei der Durchführung von Kinderfrüherkennungsuntersuchungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01711 bis 01723 und weiteren GOP für Vorsorgeleistungen wird regelmäßig die Versichertenpauschale 04000 abgerechnet. Die Berechtigung der zusätzlichen Abrechnung der Versichertenpauschale neben Früherkennungsuntersuchungen wird in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zunehmend genauer geprüft. Dabei kam es zu unangenehmen Überraschungen: In vielen Fällen wurde die Versichertenpauschale gestrichen.


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