GOÄ-Abrechnung telemedizinischer Leistungen
Für eine Reihe von telemedizinischen Leistungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) in Heft 26 des Deutschen Ärzteblattes (vom 26.06.2020) Empfehlungen zur Abrechnung nach der GOÄ gegeben.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.