GOÄ-Abrechnung telemedizinischer Leistungen

Für eine Reihe von telemedizinischen Leistungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) in Heft 26 des Deutschen Ärzteblattes (vom 26.06.2020) Empfehlungen zur Abrechnung nach der GOÄ gegeben.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung