Kinder- und Jugendmedizin: Ansatz eines höheren Faktors

Auch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte müssen bei seit 1996 für die jeweilige Leistung unverändertem Honorar der Möglichkeit, ggf. einen höheren Faktor anzusetzen, höhere Aufmerksamkeit schenken. Dabei muss man sich aber an die von der GOÄ vorgegebenen Regeln halten.


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