Kinder- und Jugendmedizin: Überweisungen sind nicht abgeschafft

Nach dem Wegfall der Praxisgebühr suchen Patientinnen und Patienten vielfach die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs ohne Überweisung der Hausärztin oder des Hausarztes bzw. der Kinderärztin oder des Kinderarztes auf. Aber: Gemäß §24, Absatz 1 Bundesmantelvertrag (BMV) hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt die Erbringung erforderlicher Leistungen durch eine andere Vertragsärztin oder einen anderen Vertragsarzt mittels Überweisung zu veranlassen.


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