Palliativmedizinische Versorgung gemäß Kapitel 4.2.5 EBM
Obwohl die für die Betreuung von Palliativpatienten berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen (GOP) 04370 bis 04373 bereits zum IV. Quartal 2013 in den EBM aufgenommen wurden, legen die niedrigen Abrechnungsfrequenzen dieser GOP die Vermutung nahe, dass diese GOP nicht in allen berechtigten Fällen abgerechnet werden.
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