Speziallaborleistungen in der Kinder- und Jugendarztpraxis

Auch in Kinder- und Jugendarztpraxen kann die Erbringung von Speziallaborleistungen indiziert sein. Für die Abrechnung von Speziallaborleistungen aus den Abschnitten M3 und M4 der GOÄ gelten sowohl bei IGeL als auch bei Privatversicherten dieselben Vorgaben, die bei der Liquidation zu beachten sind.


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