3 Fallstricke bei IGeL

In jeder Praxis werden Privatversicherte behandelt, bei denen die Erstellung der Liquidation nach denselben Regeln vorzunehmen ist, wie bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Werden die verbindlichen Vorgaben bei der Erbringung und Liquidation von IGeL nicht beachtet, ergeben sich für die Zahlungspflichtigen unter Umständen Argumente, die Begleichung von Privatrechnungen zu verweigern.


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