Abrechnung der Kompressionstherapie

In der GOÄ ist die Kompressionstherapie mit den entsprechenden Einzelleistungen berechenbar.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung