Behandlungen vor und nach IGeL: Wie abrechnen?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), insbesondere kosmetische Leistungen, werden immer häufiger nachgefragt und erbracht. Strittig ist immer wieder, ob Vor- und Nachbehandlungen bei IGeL ebenfalls als IGeL oder nach dem EBM zu Lasten der GKV zu liquidieren sind.
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