Bei Konsilen die Abrechnung nicht vergessen

Ein Konsil nach Nr. 60 GOÄ wird häufig telefonisch „im laufenden Betrieb“ gemacht und dann in der Abrechnung eventuell vergessen.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung