Beratungen vor, zu und nach IGeL

Auch in Hausarztpraxen bitten Patienten, in der Regel im Zusammenhang mit einer Behandlung, um Auskünfte zu IGeL. Häufig werden Auskünfte zu kosmetischen Operationen, Mammaplastiken oder Faltenbeseitigung erbeten. Die meisten Ärzte kommen dem Auskunftsbegehren der Patienten nach, zumeist aber ohne für derartige Beratungen ein Honorar zu verlangen. Hier ist ein gewisses Umdenken erforderlich, Leistungen die nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören, sind privat nach der GOÄ zu liquidieren.


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