Hausärztliche Unterstützung bei der Nikotinentwöhnung

Von den immer noch etwa 20 Millionen Rauchern in Deutschland fasst ein großer Teil mit dem Beginn eines jeden ­neuen Jahres den Vorsatz, sich das Rauchen endgültig abzugewöhnen. Welche Entwöhnungsbehandlungen Hausärzte ihren rauchenden Patienten anbieten können, lesen Sie hier.

Raucher werden zunehmend gesellschaftlich ausgegrenzt. Per Gesetz ist das Rauchen an nahezu allen öffentlichen Plätzen nicht gestattet. Die gesetzliche Rauchverbot-Initiative sollten niedergelassene Ärzte aufgreifen, den Rauchern unter ihren Patienten Entwöhnungsprogramme anzubieten.

Raucher sind ebenso ihrer Sucht verfallen wie andere Abhängige auch, so zum Beispiel Drogen- oder Alkoholabhängige. Im Gegensatz zu anderen Abhängigkeiten, die in der Regel früher oder später zu einem sozialen oder gesellschaftlichen Abstieg führen, bleibt Rauchern zumeist dieses Schicksal erspart. Die zunehmenden Rauchverbote bestärken allerdings viele Raucher in dem Wunsch, mit dem Rauchen Schluss zu machen.

Folgeerkrankungen des Patienten

Besteht aufgrund eines langjährigen Nikotinabusus der Verdacht auf Folgeerkrankungen, ist deren Abklärung zulasten der GKV durchzuführen. Allerdings ist nicht jede Untersuchung als GKV-Leistung einzustufen. Befürchten Raucher allein aufgrund des Nikotinabusus an einer Erkrankung zu leiden, so zum Beispiel an einer Beeinträchtigung der Lungenfunktion, sind unter diesem Aspekt durchgeführte Untersuchungen als IGeL abzurechnen.

Raucherentwöhnung als IGeL in der Hausarztpraxis

Wohlmeinende Beratungen, abzurechnen nach Nummer 1 oder Nummer 3 der GOÄ, werden in der Regel keine wirksame Abkehr von der Nikotinsucht erzielen. Ärzte, die sich auf Raucherentwöhnungen spezialisieren wollen, sollten sowohl Einzel- als auch Gruppenbehandlungen anbieten.

Auf diese Behandlungsmöglichkeiten können die Patienten durch Auslagen im Wartezimmer aufmerksam gemacht werden. Häufig ist den Mitarbeitern/-innen des Arztes bekannt, welche Patienten Raucher sind. Die Mitarbeiter/-innen können diese Patienten gezielt ansprechen und auf die angebotenen Kurse zur Raucherentwöhnung hinweisen.

In dem Informationsmaterial zur Raucherentwöhnung kann auch auf unterstützende Behandlungen hingewiesen werden, so zum Beispiel auf

  • Akupunkturen oder
  • Nikotinpflaster,

denen neben der direkten Unterstützung der Entwöhnungsbehandlung auch ein psychologischer Effekt zuzuschreiben ist.

Gewichtszunahme bei Rauchstopp

Behandlungsvertrag schließen

Auch wenn heute nahezu jedem Raucher bekannt ist, dass mit der Raucherentwöhnung zumeist eine deutliche Gewichtszunahme verbunden ist, sollte auf diesen Tatbestand unbedingt hingewiesen werden. In dem schriftlichen Behandlungsvertrag, der vor jeder Erbringung von IGeL und somit auch bei Raucherentwöhnungen zu schließen ist, sollte auf diesen Punkt ausdrücklich hingewiesen werden und auch darauf, dass ein Erfolg der Entwöhnungsbehandlung nicht garantiert werden kann.

Gerade die Gewichtszunahme ist – insbesondere bei Frauen – häufig ein Grund, mit dem Rauchen nicht endgültig aufzuhören. Damit im Zusammenhang bietet sich unter Umständen das Angebot für weitere IGeL an, nämlich Kurse zur Gewichtsreduktion, die ebenfalls als Einzel- oder Gruppenbehandlung angeboten werden können.

In dem vor jeder Raucherentwöhnung als IGeL obligaten Behandlungsvertrag sollten die voraussichtlich entstehenden Kosten aufgelistet werden, am besten durch Benennung der wahrscheinlich zur Abrechnung gelangenden GOÄ-Positionen, zusammen mit Steigerungsfaktor und Endbetrag.

  • wichtigNummer 1 GOÄ, Beratung zur Entwöhnung 80 Punkte, 2,15-fach 10,00 Euro
  • Intensive Beratung, mindestens 10 Minuten: Nummer 3 GOÄ, 150 Punkte, 2,29-fach 20,00 Euro
  •  Untersuchung Brustorgane: Nummer 7 GOÄ, 160 Punkte, 2,25-fach 21,00 Euro
  • Intensive Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten: Nummer 34 GOÄ 300 Punkte, 2,29-fach 40,00 Euro
  • Einzelentwöhnungsbehandlung, mindestens 20 Minuten: Nummer 846 GOÄ analog, 150 Punkte, 2,29-fach 20,00 Euro
  • Gruppenbehandlung zur Ent­wöhnung, mindestens 20 Minuten: Nummer 847 GOÄ analog 45 Punkte je Teilnehmer, 2,29-fach 6,00 Euro je Teilnehmer, delegierbar
  •   Akupunktur zur Entwöhnung: Nummer 269 GOÄ analog, 200 Punkte, 2,23-fach 26,00 Euro
  • Nikotinpflaster auf Privatrezept verordnen
  •  Parallel Kurse zur Gewichts­reduktion als IGeL anbieten
  • Durch Steigerungsfaktoren mit mehreren Stellen hinter dem
  • Komma bei IGeL glatte Rechnungsbeträge erzielen

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