Keine Willkür bei der Preisbildung
Über die richtige und dem Aufwand entsprechende Preisbildung für IGeL wird kontrovers diskutiert. Sind Liquidationen von IGeL nicht regelkonform, ergeben sich für die Zahlungspflichtigen Möglichkeiten zur Beanstandung, meist mit dem Hintergrund, die Liquidation nicht oder nicht vollständig begleichen zu wollen.
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