Notfalldienst – Keine Fachgebietsgrenzen

Nach dem Bundesmantelvertrag sind grundsätzlich alle niedergelassenen Vertragsärzte zur Teilnahme am organisierten Notfalldienst verpflichtet, überwiegend wird allerdings der Notfalldienst von den Hausärzten wahrgenommen, Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs werden in der Regel nur zu fachgebietsbezogenen Diensten hinzugezogen.


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