Allergologie: geänderte Abrechnungskonstellationen

Bislang waren in der allergologischen Diagnostik mit Berechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 30110 und 30111 die damit im Zusammenhang erforderlichen spezifischen Anamnesen und Beratungen sowie die Kosten für Teststoffe abgegolten. Mit Wirkung zum 1. April 2020 trat eine Umstrukturierung in Kraft.


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