Anweisungen der Ärztekammern und KVen

Ob, wann und in welchem Umfang Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen mit Liquidation als Privatleistung angeboten werden dürfen, wird kontrovers erörtert. Die Ärzte­kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben gemeinsam dazu Anweisungen erarbeitet.


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